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MIETBEDINGUNGEN FÜR ALLE BAUGERÄTE

1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift/Buchung den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.                                                                                                      

2. Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht worden.                                                                                                                                                                                     

3. Dem Mieter wurde mit dem Gerät eine Bedienungsanleitung übergeben, liegt beim Fahrzeug

4. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei der Übergabe ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.                                                                                                                                                                                   

5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen. Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.         

6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzugeben. Schadenbild ist lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer der Vermieterin freigegeben worden sind                                                                                                             

7. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters; Reinigungskosten werden gesondert berechnet. Bei starker Verschmutzung werden Reinigungskosten von € 35.- verrechnet.“                                                                                                         

8. Der Mieter hat eine Kaution (in der Buchung automatisch hinzugefügt) zu entrichten und einen gültigen Personalausweis vorzuweisen.

9. Versicherung: € 11.- pro Tag Der Bagger ist Maschinenbruchversichert € 500.- Selbstbehalt.                                                                  

10. Bei Abholung ist der Fahrer für die Ladegutsicherung und Geschwindigkeitsübertretungen selbstverantwortlich, Strafen werden weitergegeben und weiterverrechnet. Die BauMa-Minden GmbH haftet für kein Verkehrsdelikt.                                                         

11. Das Baugerät ist in Verantwortung des Mieters zu führen, Er haftet auch bei Schaden welche dritte verübt haben während der Betriebszeit. 

12. Kein gerät darf Ohne Ausdrückliche Einwilligung seitens der BauMa-Minden GmbH zu abriss Zwecken genutzt werden.                          

13. Der Versicherungsschutz für die Mietsache erstreckt sich auf eine Maschinen- und Kaskoversicherung mit der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist keine gesonderte Vereinbarung getroffen, beträgt die Selbstbeteiligung 1.000,00 EUR; bei Maschinen ab 10t oder 10m Arbeitshöhe beträgt die Selbstbeteiligung 2.500,00 EUR.